Integrationsmassnahmen unterstützen berufliche Eingliederung

Die mit der 5. IV-Revision eingeführten Integrationsmassnahmen (IM) sind ein geeignetes Instrument in der Vorbereitung auf die berufliche (Wieder-)Eingliederung. Mittel- bis längerfristig gelingt es knapp zwei Fünfteln der Versicherten, sich nach Abschluss der IM nachhaltig ins Erwerbsleben zu integrieren.

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