Menschen mit Behinderungen in humanitären Notlagen noch besser unterstützen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen, dass die Schweiz die «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe» unterzeichnen soll. Die Unterzeichnung dieser Charta steht im Einklang mit der humanitären Politik der Schweiz und bekräftigt ihren Willen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu humanitärer Hilfe zu erleichtern und ihre besonderen Bedürfnisse zu berücksichtigen.