Arbeitsplatzerhalt

Sie möchten wertvolle Mitarbeitende nicht verlieren und damit gleichzeitig das Fachwissen im Unternehmen behalten.

In Situationen, in welchen Mitarbeitende häufig oder schon länger arbeitsunfähig sind, lohnt es sich für alle Beteiligten, frühzeitig lösungsorientierte Schritte einzuleiten. Die einfachen und praxisorientierten Instrumente in der Compasso–Bibliothek können unterstützen. Wichtig ist ein kompetenter, proaktiver und wertschätzender Umgang mit den betroffenen Mitarbeitenden. Oberstes Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit dieser Mitarbeitenden langfristig zu erhalten.

Ihre Mitarbeiterin, Ihr Mitarbeiter ist häufig oder schon länger arbeitsunfähig

Ist eine/r Ihrer Mitarbeitenden häufig oder schon länger arbeitsunfähig, lohnt es sich für Sie und alle Beteiligten, die Abwesenheitsgründe zu klären und frühzeitig lösungsorientierte Schritte einzuleiten. Ein einfaches und praxisorientiertes Absenzenmanagement unterstützt Sie dabei. Wichtig ist ein kompetenter, proaktiver und wertschätzender Umgang mit den betroffenen Mitarbeitenden. Oberstes Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit dieser Mitarbeitenden langfristig zu erhalten.

Suva: Absenzenmanagement: Ein Gewinn für jedes Unternehmen

Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit

Grundsätzlich bestimmt sich die Arbeitsmarktfähigkeit aus dem Zusammenspiel zweier unterschiedlicher Komponenten: Erstens aus den individuellen Voraussetzungen einer/eines Stellensuchenden – also ihrer/seinen persönlichen, fachlichen und sozialen Fähigkeiten – und zweitens aus den Anforderungen des Arbeitsmarkts. Arbeitsmarktfähigkeit wird dabei als die Fähigkeit verstanden, eine Stelle zu finden, eine Anstellung zu erhalten, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu halten oder bei Stellenverlust wieder eine neue Stelle zu finden. Zu den individuellen Voraussetzungen gehören dabei neben den oben genannten Fähigkeiten der Stellensuchenden auch deren Vermittlungsfähigkeit und darin eingeschlossen ebenso ihre Arbeits- beziehungsweise Erwerbsfähigkeit. Da sich beide Komponenten der Arbeitsmarktfähigkeit – die individuellen Voraussetzungen und die Anforderungen des Arbeitsmarkts – ständig verändern, ist der Begriff dynamisch zu verstehen. Daher ist die Arbeitsmarktfähigkeit einer Person realistisch einzuschätzen. Die Einschätzung berücksichtigt dabei die gegenwärtige Situation einer Person und schliesst deren Entwicklungsmöglichkeiten mit ein.

Im Gegensatz zum Begriff der Erwerbsunfähigkeit und der Vermittlungsfähigkeit wird der Begriff Arbeitsmarktfähigkeit nicht dazu verwendet, einen Anspruch auf Sozialleistungen zu ermitteln. Der Begriff dient dazu, die Erbringung von ziel- und bedarfsorientierten Dienstleistungen für Stellensuchende anhand objektiver Kriterien zu gewährleisten.

Der Begriff Vermittlungsfähigkeit wird vom Gesetzgeber im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) klar definiert.
Art. 15 Abs. 1 AVIG
Die/Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn sie/er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen.
Art. 15 Abs. 2 AVIG

Die/der körperlich oder geistig Behinderte gilt als vermittlungsfähig, wenn ihr/ihm bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage, unter Berücksichtigung ihrer/seiner Behinderung, auf dem Arbeitsmarkt eine zumutbare Arbeit vermittelt werden könnte. Der Bundesrat regelt die Koordination mit der Invalidenversicherung.
Zusammenfassend wird also der Begriff Vermittlungsfähigkeit von der Vermittlungsbereitschaft, Arbeits- respektive Erwerbsfähigkeit und Arbeitsberechtigung bestimmt. Die Vermittlungsfähigkeit einer Person bestimmt nicht zuletzt auch deren Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung.

Erwerbsfähigkeit, beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf die medizinisch begründete (teilweise) Unfähigkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Erwerbsunfähigkeit wird in Art. 7 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wie folgt definiert:
Art. 7 Abs. 1 ATSG

Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf den in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt.
Art. 7 Abs. 2 ATSG

Für die Beurteilung des Vorliegens einer Erwerbsunfähigkeit sind ausschliesslich die Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist.

Davon abgegrenzt ist der Begriff „Arbeitsunfähigkeit“ zu betrachten. Dieser meint, dass die versicherte Person aufgrund eines Gesundheitsschadens im bisherigen Beruf oder bisherigen Aufgabenbereich nicht mehr tätig sein kann. Die Erwerbsunfähigkeit bezieht sich hingegen auf den gesamten in Frage kommenden Arbeitsmarkt und nicht nur auf die aktuelle Tätigkeit. Ob eine Person mit gesundheitlicher Beeinträchtigung die ihr attestierte verbliebene Erwerbsfähigkeit wirklich auf dem Arbeitsmarkt realisieren kann, ist nicht Bestandteil der Begrifflichkeit. Es wird von einem theoretischen Konstrukt des ausgeglichenen Arbeitsmarktes ausgegangen, der ein Gleichgewicht von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage voraussetzt. Damit soll den strukturellen und nicht konjunkturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes Rechnung getragen werden. Der Begriff ermöglicht eine gesamtschweizerische und einheitliche Anwendungspraxis und verhindert, dass eine Person phasenweise Anspruch auf eine Rente hat und phasenweise nicht.

Fach-, Selbst-, Sozial-, Führungs- und Beratungskompetenzen sowie Bewältigungskompetenzen von Mitarbeitenden um hinsichtlich bestimmter Arbeitsanforderungen Leistung zu erbringen.

Für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Gesundheit und Arbeitskompetenzen von Mitarbeitenden, um eine Leistung entsprechend den Arbeitsanforderungen zu erbringen.

Ausprägung der Persönlichkeit und Motivation von Mitarbeitenden, die ihre Leistungsfähigkeit in Form von Arbeit für ein bestimmtes Ziel einbringen.und phasenweise nicht.

Wie fülle ich das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP)/das SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis aus?

Im Krankheitsfall und bei Unfall haben Arztzeugnisse eine zentrale Bedeutung. Die nachfolgenden Links helfen Ihnen beim Ausfüllen des SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnisses sowie bei der Erstellung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP):

Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil REP

SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnis