Neue Mitarbeitende

Arbeitgeber übernehmen Verantwortung (CSR)

Sie nehmen soziale Verantwortung wahr und das Thema berufliche Wiedereingliederung ist für Sie mehr als ein Schlagwort? Soziales Engagement und die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sind Ihnen auf strategischer Ebene genau so wichtig wie die Optimierung der Rentabilität? Dies alles lässt sich optimal verbinden. Untersuchungen und Studien zeigen, dass Unternehmen, die sich auch für soziale Werte einsetzen, langfristig profitabler arbeiten. Die soziale Durchmischung fördert die interne Loyalität und senkt die Fluktuation der Mitarbeitenden.

Die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist eine herausfordernde und eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. Erwerbsarbeit bietet die Grundlage für ein eigenes Auskommen, vermittelt Anerkennung und Wertschätzung und unterstützt die Integration in die Gesellschaft.

Jung und beeinträchtigt – ein erfolgreicher Weg in die Arbeitswelt

Jährlich schaffen 2‘000 Jugendliche in der Schweiz wegen physischer oder psychischer Beeinträchtigungen den Eintritt ins Erwerbsleben nicht. Stattdessen sind sie auf eine IV-Rente angewiesen. Während die Zahl der IV-Neurentner in den letzten zehn Jahren halbiert werden konnte, blieb die Zahl der jungen Neurentner konstant hoch.

Jeder siebte IV-Rentner ist heute zwischen 18 und 24 Jahren alt. Die konstant hohe Anzahl junger Betroffener ist besorgniserregend. Denn oft bleiben sie ein Leben lang von Sozialleistungen abhängig, ohne ihr Potenzial auf dem Arbeitsmarkt ausschöpfen zu können. Während der Übergang von der Schule in die Ausbildung häufig bereits gut funktioniert, gestaltet sich der Einstieg ins anschliessende Erwerbsleben für junge Betroffene und ihre Arbeitgebenden oft schwierig. Mit dem Ziel, Jugendliche mit Beeinträchtigung erfolgreich ins Berufsleben zu integrieren, hat Compasso zusammen mit Vertretern der Privatwirtschaft, Systempartnern und Betroffenen die Situation in der Schweiz in einer Studie analysiert. Dabei wurden vier relevante Handlungsfelder identifiziert und acht konkrete Massnahmen erarbeitet:

Begleitet ins Erwerbsleben

Zentral für Betroffene und ihre Eltern ist eine verlässliche, einheitliche Prozessbegleitung. Diese Unterstützung soll bereits mit der Berufswahl in den letzten beiden Schuljahren beginnen und erst enden, wenn der Übergang von der Ausbildung ins Erwerbsleben nachhaltig vollzogen ist. Ähnlich sind die Bedürfnisse der Arbeitgebenden: Sie erwarten ebenfalls eine verlässliche Prozessbegleitung, die sie im Umgang mit Jugendlichen mit Beeinträchtigung unterstützt. So muss es für Arbeitgebende selbst in der Phase, in der Betroffene versuchen, sich im Beruf zu etablieren, bei Bedarf möglich sein, gezielte Unterstützung einzuholen, um den beruflichen Einstieg erfolgreich zu gestalten.
 

Prozessbegleitung und Finanzierung via Case Management Berufsbildung auf kantonaler Ebene sicherstellen.

Sicherstellung einer Prozessbegleitung und deren Finanzierung ab Beginn Berufswahlprozess bis zum Fussfassen im Erwerbsleben verankern.

Fähigkeiten sichtbar machen

Junge Erwachsene mit Beeinträchtigungen verfügen über spezifische Fähigkeiten. Für sie und potenzielle Arbeitgebende ist es besonders wichtig, diese Fähigkeiten sowie die Belastbarkeit der Jugendlichen in Bezug auf die Anforderungen am Arbeitsplatz abzuklären. Nur so kann das Potenzial der Ausbildungen voll ausgeschöpft werden. Dazu braucht es anerkannte Instrumente, die eine realistische Einschätzung der erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten in Bezug auf die Anforderungen am Arbeitsplatz erlauben. Gerade Praktika in Unternehmen verbessern die Chancen von jungen Erwachsenen, die eine Ausbildung in einer Institution machen, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Denn solche praktischen Erfahrungen liefern wichtige Hinweise, ob die vorhandenen Fähigkeiten den Anforderungen am Arbeitsplatz entsprechen.
 

Weiterentwicklung bestehender praxistauglicher Instrumente, anhand derer erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten sowie die Belastbarkeit für Arbeitsplatzanforderungen und Rahmenbedingungen nachvollziehbar aufzuzeigen sind.

Ausbildungen in Institutionen fördern, die verknüpft sind mit Praktika im ersten Arbeitsmarkt.

Die Faktenlage verbessern

Aktuell werden in der Schweiz viele Ressourcen in die Begleitung und Ausbildung junger Erwachsener mit Beeinträchtigung investiert. Jedoch fehlen weitgehend anerkannte Daten über die Wirkungen dieser Leistungen. Um eine bessere Wirkung zu erzielen, braucht es verlässliche Zahlen und Fakten zu den Zusammenhängen zwischen Aufwand und Eingliederungsresultat.
 

Best Practice mithilfe von vielfältigen gelungenen und damit konkreten Beispielen zur erstmaligen beruflichen Eingliederung für Praktiker auf der Website von Compasso zur Verfügung stellen.

Statistik verbessern, indem Daten über die Wirkungszusammenhänge der erstmaligen beruflichen Eingliederung erhoben und ausgewiesen werden.

Attraktive Rahmenbedingungen schaffen

Um dem hohen Handlungsbedarf bei der beruflichen Eingliederung von Jungen mit Beeinträchtigung gerecht zu werden, sind bessere kantonale und nationale Rahmenbedingungen unerlässlich. Vor allem braucht es positive Anreize. So haben junge Erwachsene mit Beeinträchtigung aktuell bspw. kaum Anreize, ihre Produktivität und ihr Pensum zu erhöhen, weil der damit verbundene Einkommensanstieg oft tiefer ausfällt als die wegfallende Teilrente. Somit hätten sie Ende Monat weniger Geld im Portemonnaie. Fehlanreize sollten insbesondere im IVG abgebaut und Anreize für die erstmalige berufliche Eingliederung verstärkt werden, indem der Rentenzugang überdacht wird.
 

Anreize im Rahmen sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit sowie auf Branchenebene verstärken, indem Regelungen die erstmalige berufliche Eingliederung von jungen Menschen mit Beeinträchtigung unterstützen.

Compasso-Studie "Jung und beeinträchtigt - ein erfolgreicher Weg in die Arbeitswelt"