Grundsätzlich eignet sich jeder Betrieb zur Anstellung von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung – nicht aber jeder Arbeitsplatz für jede Person. Viele Tätigkeiten sind aber für Menschen mit unterschiedlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geeignet.
Eignung des Unternehmens
Anstellungs- / Arbeitsverhältnis
Eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur fördert die Beschäftigung einer Person mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Berücksichtigen Sie das Informationsbedürfnis Ihrer Mitarbeitenden. In den meisten Fällen sind auch weitere Mitarbeitende von der beruflichen Wiedereingliederung einer Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen. So z.B. dadurch, dass im Umgang mit Menschen mit Hörproblemen von allen gewisse Kommunikationsregeln befolgt werden müssen.
Beteiligte Partner und deren Aufgaben-/Leistungsspektrum
Alternative, sofern keine offene Stelle vorliegt
Sie haben keine offene Stelle, möchten aber Möglichkeiten für eine Wiedereingliederung in Ihrem Unternehmen prüfen.
- Klären Sie mit dem Integrationspartner ab, welche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung der gesundheitlich beeinträchtigten Person vorhanden sein müssen.
- Lassen Sie sich vom Integrationspartner aufzeigen, welches Anstellungs- / Arbeitsverhältnis in Betracht kommt und welche externen Unterstützungsmöglichkeiten vorhanden sind.
- Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden, welche Tätigkeiten von der Person mit deren gesundheitlicher Beeinträchtigung ausgeführt werden könnten.
- Prüfen Sie gemeinsam Möglichkeiten, die Aufgaben neu zu bündeln.
- Klären Sie ab, unter welchen Rahmenbedingungen eine Stelle geschaffen werden könnte.
- Klären Sie die Bereitschaft von Ihren Mitarbeitenden oder einem Team, für eine aktive Unterstützung bei der Umsetzung der Einsatzmöglichkeit.
- Klären Sie mit Ihrem Integrationspartner Beginn, Begleitung und Umsetzung.
Bei der Anstellung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen stehen Ihnen viele Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie erhalten zum Beispiel kostenlose Beratung oder Unterstützung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes. Kontaktieren Sie die für Ihr Unternehmen zuständige IV–Stelle und klären Sie die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten bei der Schaffung der neuen Tätigkeit.