Vom Arbeitsprofil bis zum Arbeitsvertrag

In diesem Bereich finden Sie aufbereitete Informationen für jeden Schritt der Anstellung von der Erstellung des Arbeitsprofils bis zur erfolgreichen Einarbeitung und Inklusion im Team.

Zentral ist dabei ein ressourcenorientierter Ansatz, damit eine erfolgreiche berufliche Eingliederung gelingt und in einem inklusiven Arbeitsumfeld Bestand haben kann.

Stellenanzeige

Seien sie mutig und motivieren Sie Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung dazu, sich auf Ihre freie Stelle zu melden. Weisen Sie in der Stellenausschreibung klar darauf hin, dass sich auch Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Stelle melden sollen. Schreiben Sie etwa unter das Stellenprofil: «Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung werden ermutigt, sich bei Eignung für diese Stelle zu bewerben». Viele Stellen in Unternehmen können für eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geeignet sein.

Es besteht ein spezifisches Unterstützungsangebot von der IV oder von spezialisierten Personalverleihagenturen.

Eignung der gesundheitlich beeinträchtigten Person

Ob eine gesundheitlich beeinträchtigte Person für die Stelle geeignet ist, hängt unter anderem auch davon ab, um welche Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung es sich handelt. Die Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils und zur Leistungsüberprüfung kann Sie dabei unterstützen, die Eignung der gesundheitlich beeinträchtigten Person zu prüfen.

Bei Nichteignung alternative Einsatzmöglichkeiten prüfen

Ihnen liegt eine Bewerbung einer Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung vor. Das Profil passt jedoch nicht auf die offene Stelle. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Prüfung von alternativen Beschäftigungsoptionen in Ihrem Unternehmen:

  • Besprechen Sie mit Ihren Mitarbeitenden, welche Tätigkeiten von der Person mit deren gesundheitlicher Beeinträchtigung ausgeführt werden könnten. 
  • Prüfen Sie gemeinsam Möglichkeiten, Aufgaben neu zu bündeln. 
  • Klären Sie ab, unter welchen Rahmenbedingungen eine Stelle geschaffen werden könnte. 
  • Klären Sie die Bereitschaft von Ihren Mitarbeitenden oder einem Team, für eine aktive Unterstützung bei der Umsetzung dieser Einsatzmöglichkeit.

Anregungen zum Rekrutierungsprozess

Wenn Sie eine Bewerbung von einer gesundheitlich beeinträchtigten Person erhalten, können Ihnen bei Bedarf folgende Fragestellungen weiterhelfen.
 

Grundsätzlich steht bei einer Stellenbewerbung immer die Übereinstimmung des Profils der Stelle mit der sich bewerbenden Person im Zentrum. 

Richten Sie den Fokus auf die Stärken der Person, was sie kann und mitbringt, und nicht auf das, was sie nicht kann.

Je nach gesundheitlicher Beeinträchtigung sind bestimmte Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz sinnvoll, damit die bewerbende Person die volle Leistungsfähigkeit entfalten kann.
Sie als Arbeitgeber/in kennen die besonderen Bedürfnisse der bewerbenden Person. Ist es grundsätzlich möglich, diese Bedürfnisse zu erfüllen?

Sie hätten gerne Hinweise zum Vorstellungsgespräch?

Haben Sie sich entschieden, die Person in einem Vorstellungsgespräch kennen zu lernen, führen Sie ein ganz normales Bewerbungsgespräch. Oft realisiert man erst in einem ersten Bewerbungsgespräch, dass gesundheitliche Probleme vorhanden sind. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere Gespräche in verschiedenen Phasen zu führen.

Diese Fragestellungen können Sie dabei unterstützen:

  • Was muss ich als Arbeitgeber/in über Sie wissen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? 
  • Gibt es gesundheitsbedingte Rahmenbedingungen, die Einfluss auf die angestrebte Arbeitstätigkeit haben, z.B. auf die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes?

Ergeben sich aus dem Gespräch weitere Fragen die Sie mit der Bewerberin/dem Bewerber nicht klären können, informieren Sie sich bei der kantonalen IV-Stelle oder dem RAV.

Sie möchten die Person während einer Testphase zuerst besser kennenlernen?

Die IV-Stellen bieten mit dem Arbeitsversuch eine massgeschneiderte Möglichkeit zur beruflichen Wiedereingliederung. Der Arbeitsversuch bietet Ihnen die Möglichkeit, sich ohne Risiko für die berufliche Wiedereingliederung einzusetzen.

Anstellungs- / Arbeitsverhältnis

Eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur fördert die Beschäftigung einer Person mit gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Berücksichtigen Sie das Informationsbedürfnis Ihrer Mitarbeitenden. In den meisten Fällen sind auch weitere Mitarbeitende von der beruflichen Wiedereingliederung einer Person mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen betroffen. So z.B. dadurch, dass im Umgang mit Menschen mit Hörproblemen von allen gewisse Kommunikationsregeln befolgt werden müssen.
 

Verläuft das Bewerbungsverfahren positiv und Sie sind daran interessiert, die Person zu beschäftigen, so können Sie diese fest anstellen.

Das Arbeitspensum hängt sehr stark von der Leistungsfähigkeit der Person ab. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, das Arbeitspensum schrittweise zu erhöhen oder generell ein Teilzeitpensum festzulegen.

Die IV-Stellen bieten mit dem Arbeitsversuch eine massgeschneiderte Möglichkeit zur beruflichen Wiedereingliederung. Der Arbeitsversuch bietet Ihnen die Möglichkeit, sich ohne Risiko für die berufliche Wiedereingliederung einzusetzen.

Sollten Sie unsicher sein kontaktieren Sie die kantonale IV-Stelle oder das RAV.