Unfallversicherung

Die Absenz Ihrer Mitarbeiterin/Ihres Mitarbeiters ist auf einen versicherten Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.

Für Sie als Arbeitgeber/in ist es wichtig, sich zunächst ein genaues Bild darüber zu machen, ob Sie Ihre Mitarbeiterin/Ihren Mitarbeiter voraussichtlich wieder an ihren/seinem Arbeitsplatz einsetzen werden. Um das beurteilen zu können, ist ein Gespräch mit der betroffenen Person und eventuell mit ihrer/ihrem behandelnden Ärztin/Arzt sinnvoll. Erläutern Sie der Ärztin/dem Arzt die Anforderungen am Arbeitsplatz. Fragen Sie danach, ob und falls ja, wann unter welchen Bedingungen ein beruflicher Wiedereinstieg möglich ist.

Instrumente

Erteilung einer Vollmacht zum Austausch von Informationen zur Arbeitsplatzerhaltung

Grundsätzlich ist bei Unfällen und Berufskrankheiten der Unfallversicherer zuständig; im Hinblick auf eine berufliche Eingliederung unterstützt Sie der Unfallversicherer bei der Entscheidung, ob und wie die IV-Stelle einzubeziehen ist.

Was können Sie vom Unfallversicherer erwarten?

Der Unfallversicherer prüft den Fall und informiert Sie und Ihre Mitarbeiterin/Ihren Mitarbeiter über etwaige Leistungsansprüche. Diese Rückmeldung erfolgt innerhalb von drei Tagen.

Sollte zu diesem frühen Zeitpunkt bereits feststehen, dass eine IV-Anmeldung sinnvoll ist, veranlasst der Unfallversicherer eine IV-Anmeldung (durch die Mitarbeitenden). Sie erhalten eine entsprechende Information. Ist das nicht der Fall, muss der Krankenversicherer die Übernahme der Behandlungskosten prüfen. Sofern Ihre Mitarbeiterin/Ihr Mitarbeiter eine Krankentaggeldversicherung hat, sollten Sie sollten mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen.