Erteilung einer Vollmacht zum Austausch von Informationen zur Arbeitsplatzerhaltung
Grundsätzlich ist bei Unfällen und Berufskrankheiten der Unfallversicherer zuständig; im Hinblick auf eine berufliche Eingliederung unterstützt Sie der Unfallversicherer bei der Entscheidung, ob und wie die IV-Stelle einzubeziehen ist.