Zusammenarbeit mit Partnern
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger andauert, kommen zusätzliche Partner ins Spiel. Jeder dieser Partner beeinflusst den Verlauf eines Arbeitsplatzerhalts. Die Themen, mit denen Sie dabei als Arbeitgeber zu tun haben, sind so individuell wie die Situation, in der sich Ihr/e Mitarbeitende befindet.
Im Mittelpunkt stehen Sie als Arbeitgeber, der/die betroffene Mitarbeitende und das Arbeitsumfeld. Darüber hinaus können behandelnde Ärzte, Therapeuten, thematisch ausgerichtete Fach- und Beratungsstellen, Krankentaggeld- oder Unfallversicherer, die zuständige IV-Stelle oder die Pensionskasse involviert sein.
Nutzen Sie das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil. Informieren Sie beteiligte Versicherer oder binden Sie diese ein.
Im Mittelpunkt stehen Sie als Arbeitgeber, der/die betroffene Mitarbeitende und das Arbeitsumfeld. Darüber hinaus können behandelnde Ärzte, Therapeuten, thematisch ausgerichtete Fach- und Beratungsstellen, Krankentaggeld- oder Unfallversicherer, die zuständige IV-Stelle oder die Pensionskasse involviert sein.
Nutzen Sie das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil. Informieren Sie beteiligte Versicherer oder binden Sie diese ein.
Welche Partner sind wann involviert?
Als Arbeitgeber haben Sie insbesondere mit den beteiligten Versicherern und Ärzten zu tun. Das sind Ihre Partner. Der Erfolg einer beruflichen Eingliederung hängt aber noch von anderen Partnern ab. Einen Überblick über häufig beteiligte Partner gibt nachfolgende Grafik:
Die Zusammenarbeit im Case Management der Arbeitgeber, der Krankentaggeldversicherer und der Pensionskassen muss effizient gestaltet werden, um rasch zu einer (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsprozess von erkrankten Personen zu gelangen. Fragen Sie Ihre Krankentaggeldversicherung und Ihre Pensionskasse, ob sie in dem Fall kooperieren. Hier erfahren Sie mehr dazu, wie die Kooperation gestaltet werden kann.