Einer für alle und alle für einen

Arbeitnehmende sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit wieder rasch und unkompliziert an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Um das zu unterstützen, gibt es in zwölf Kantonen der Schweiz Vereinbarungen zur Zusammenarbeit von Arbeitgebenden, Ärzten und Sozialversicherungen.