Sie haben eine offene Stelle in Ihrem Unternehmen, die Sie mit einer beeinträchtigten Person besetzen möchten. Heben Sie diese Tatsache in der Stellenausschreibung deutlich hervor. Schreiben Sie etwa unter das Stellenprofil: «Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung werden ermutigt, sich bei Eignung für diese Stelle zu bewerben». Viele Stellen in Unternehmen können für eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung geeignet sein.
Wenn sich eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die ausgeschriebene Stelle bewirbt und das gewünschte Anforderungsprofil erfüllt, dann geben Sie dieser Person die Chance für ein Bewerbungsgespräch. Wichtig für Sie als Arbeitgebende sind dabei insbesondere die folgenden Fragestellungen:
- Was muss ich als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin wissen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?
- Gibt es gesundheitsbedingte Rahmenbedingungen, die Einfluss auf die angestrebte Arbeitstätigkeit haben, z.B. auf die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes?
- Wird die bewerbende Person (beratend) unterstützt (z.B. IV)
Bitte beachten Sie, dass Angaben über die Gesundheit zu den besonders schützenswerten Daten gehören. Daher dürfen Sie der bewerbenden Person nur Fragen zu ihrem Gesundheitszustand, nicht aber zur Diagnose stellen. Fragen dürfen Sie nur stellen, soweit die gesundheitliche Eignung in einem direkten Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle steht.
Ergeben sich aus dem Gespräch Fragen, die Sie mit der bewerbenden Person nicht klären können, informieren Sie sich bei der kantonalen IV-Stelle oder der zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlung.