Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie sich zunächst ein genaues Bild darüber machen, ob Sie Ihre Mitarbeiterin oder Ihren Mitarbeiter voraussichtlich wieder am gewohnten Arbeitsplatz einsetzen können. Ein Gespräch mit der betroffenen Person und allenfalls mit der behandelnden Ärztin oder Arzt ist daher sinnvoll. Erläutern Sie der Ärztin oder dem Arzt die Anforderungen am Arbeitsplatz. Und fragen Sie danach, ob und falls ja wann und unter welchen Bedingungen ein beruflicher Wiedereinstieg möglich ist. Die Nutzung des Ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP) ist dabei sehr empfehlenswert.
Beachten Sie, dass Sie bei einem Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt nicht nach Diagnosen fragen dürfen. Um den Austausch zwischen Arbeitgebenden und Ärztin reps. Arzt zu vereinfachen, können Betroffene eine entsprechende Bevollmächtigung ausstellen.
Nachfolgend zwei Vorlagen zur Erteilung einer Vollmacht zum Austausch von Informationen zur Arbeitsplatzerhaltung