Die Fehlentwicklung der Invalidenversicherung (IV) bis Anfang der 2000er-Jahre machte eine radikale Kehrtwende notwendig: von der Rentenversicherung zur Eingliederungsversicherung. Mit mehreren Reformen und neuen Instrumenten zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit und Wiedereingliederung wurde dieser Prozess in die Wege geleitet. Mit Erfolg: Zwischen 2012 und 2020 konnten die IV-Stellen zusammen mit den Arbeitgebenden rund 180‘000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen im ersten Arbeitsmarkt platzieren. Im Jahr 2020 konnten die 26 kantonalen IV-Stellen knapp 22'000 Personen im ersten Arbeitsmarkt in der Schweiz eingliedern. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 3.8%. Berufliche Eingliederung bedeutet Erhalt von Arbeitsplätzen, Umplatzierungen im gleichen Unternehmen, Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebenden sowie Arbeitsvermittlungen als Folge von Rentenrevisionen enthalten. Arbeitgebende, Invalidenversicherung und weitere Beteiligte (insbesondere Privatversicherer) trugen dazu bei. Zudem wird es durch den demografischen Wandel in der nächsten Zeit immer wichtiger, brach liegendes Potenzial an Arbeitskräften besser zu nutzen. Dazu gehören auch die Ressourcen von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Schlüsselfaktor für den Erfolg von Früherkennung und Wiedereingliederung sind die Arbeitgebenden – und Compasso will mit seinen Aktivitäten diese bestmöglich unterstützen.