Das Eidgenössische Department des Inneren (EDI) wurde beauftragt, bis Ende Jahr eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vorzulegen.
Untenstehend finden Sie die Eckwerte des Bundesrats:
Arbeit:
• Schutz vor Diskriminierung
• Arbeitgebende müssen Benachteiligungen abbauen
Dienstleistungen:
• Dienstleistungen müssen zugänglich sein
Gebärdensprache:
• Anerkennung der Gebärdensprache
• Förderung der Gleichstellung gehörloser Personen
Zudem sollen die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Wohnen und die Partizipation am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben im BehiG verbessert werden.