Behinderte sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden!

Am 10. März 2023 hat der Bundesrat entschieden, dass Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben und beim Zugang zu Dienstleistungen besser vor Diskriminierung geschützt werden müssen.

Das Eidgenössische Department des Inneren (EDI) wurde beauftragt, bis Ende Jahr eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vorzulegen.

Untenstehend finden Sie die Eckwerte des Bundesrats:

Arbeit:
• Schutz vor Diskriminierung
• Arbeitgebende müssen Benachteiligungen abbauen

Dienstleistungen:
• Dienstleistungen müssen zugänglich sein

Gebärdensprache:
• Anerkennung der Gebärdensprache
• Förderung der Gleichstellung gehörloser Personen

Zudem sollen die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Wohnen und die Partizipation am gesellschaftlichen und öffentlichen Leben im BehiG verbessert werden.

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