Hilfreiche Informationen für Arbeitgeber

Compasso: Orientierungs- und Handlungshilfen für Arbeitgeber und System- / Sozialpartner

Das Informationsportal für Arbeitgeber entwickelt zusammen mit Systempartnern Instrumente zur Unterstützung und Pflege von Prozessen für Arbeitgebende zu Arbeitsplatzerhalt und zur beruflichen Integration.

Compasso informiert Arbeitgebende darüber, wie sie gesundheitliche Probleme ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen und durch rechtzeitige Massnahmen die Arbeitsmarkfähigkeit ihrer Mitarbeitenden sichern können. So zeigt Compasso auf, wie Abgänge aus dem ersten Arbeitsmarkt aufgrund gesundheitlicher Probleme möglichst vermieden werden können. Weiter bietet Compasso Informationen zur Eingliederung für Arbeitgebende, die Mitarbeitende mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung einstellen möchten. Compasso wirkt zudem in seiner Rolle in der Systemkoordination darauf hin, dass der Erhalt oder die Wiedererlangung der Arbeitsmarktfähigkeit umsetzbar und erleichtert wir­d.

 1.9 Mrd. CHF

Eingliederungskosten jährlich

210'600

Versicherte kamen Eingliederungsmassnahmen zu gute

250%

indirekte Kosten bei Absenz


Weitere Kennzahlen finden Sie im Jahresbericht der IV-Statistik.

Systempartner bei der beruflichen Eingliederung

Medizinische Fachperson

Ein Gespräch mit dem Einverständnis des MA zwischen Arbeitgebenden und der behandelnden medizinischen Fachperson (Ärztin/Arzt, Psycholog/in, Psychotherapeut/in etc.) kann einen Integrationsverlauf positiv beeinflussen. Je besser die medizinischen Fachpersonen über die Anforderungen am Arbeitsplatz Bescheid wissen, desto leichter fällt es ihnen, die Belastbarkeit ihrer Klientin zu beurteilen und damit die Wiedereingliederung zu unterstützen. Das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil REP kann Sie bei diesem Dialog unterstützen.

Regionale Arbeitsvermittlungszentren

Das RAV bietet Arbeitgebenden bei der Anstellung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Hilfestellungen und Unterstützung. Arbeitgebende können ihre Vakanzen in Unternehmen beim RAV melden.

Fachstellen und externe Dienstleister

Externe Dienstleister oder Fachstellen (bspw. Job Coaches, Case Manager) üben für Arbeitgebende oftmals eine vermittelnde und übersetzende Funktion aus. Ihr Einsatz wirkt sich somit positiv auf den Berufseinstieg neuer Mitarbeitender aus. Sind Fachstellen und/oder externe Dienstleister in die berufliche Eingliederung involviert, ist es wichtig, sie über die für sie notwendigen Informationen zum Arbeitsplatz und Unternehmen zu informieren. Je besser die Fachstellen über die Arbeitsplatzanforderungen Bescheid wissen, desto besser können sie die Einsatzfähigkeit der einzugliedernden Person einschätzen und dadurch im gesamten Prozess besser unterstützen.

BVG-Versicherer Pensionskassen

Der BVG-Versicherer bzw. die Pensionskasse gewährt oft bereits nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit eine Prämienbefreiung für betroffene Mitarbeitende. Melden Sie der Pensionskasse frühzeitig, wenn sich eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit abzeichnet. Einige Pensionskassen bzw. BVG-Versicherer bieten ebenfalls Unterstützung zum Arbeitsplatzerhalt an bzw. setzen bei Bedarf ein Case Management ein.

IV-Stellen

Die für den Wohnkanton der oder des Mitarbeitenden zuständige IV-Stelle bietet Ihnen während des Eingliederungsprozesses Beratung, unterstützende Massnahmen und individuelle Lösungen an, auch in Zusammenarbeit mit anderen Partnern. Eine Eingliederungsfachperson der IV-Stelle begleitet Sie und den Betroffenen. Nach einer IV-Anmeldung bietet Ihnen die IV-Stelle je nachdem weitere Leistungen an.

Krankentaggeldversicherer

Neue Mitarbeitende sind ab Beginn des Anstellungsverhältnisses in der Krankentaggeldversicherung aufgenommen. Bei erneuter Krankheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit vorheriger IV-Rente übernimmt die IV eine Entschädigungspauschale für eine allfällige Beitragserhöhung. Auch kann der Krankentaggeldversicherer eine Meldung bei der IV vornehmen, von den betreffenden Mitarbeitenden eine Anmeldung bei der IV-Stelle verlangen und bei Bedarf ein Case Management einsetzen.

Unfallversicherer

Neue Mitarbeitende sind ab Beginn des Anstellungsverhältnisses in der Unfallversicherung aufgenommen.

Bei einer Einstellung ist die gesundheitliche Eignung für die zu besetzende Stelle zu prüfen. Bestehen bei der neuen Mitarbeiterin/beim Mitarbeiter noch Folgen eines früheren Unfalles oder einer Berufskrankheit, bleibt der zuständige Unfallversicherer verantwortlich. Auch kann der Unfallversicherer eine Meldung bei der IV vornehmen, von Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter eine Anmeldung bei der IV-Stelle verlangen und bei Bedarf ein Case Management einsetzen.

Sozialhilfe

Die Organe der Sozialhilfe bieten bei der beruflichen Eingliederung finanzielle Anreize und persönliche Beratung. 

Sie arbeiten zu diesem Zweck mit den regionalen und kantonalen Stellen wie IV und RAV zusammen.

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