Neulancierung des REP Ressourcenorientierten Eingliederungsprofils: Bund und der Schweizerische Arbeitgeberverband vereinbaren branchenspezifische Massnahmen und der Verein Compasso wurde mit der Umsetzung beauftragt.

Das REP wird neulanciert und zugleich als Branchenlösung für vier Branchenverbände spezifisch ausgearbeitet.

Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen. Mit der Durchführung wurde der Verein Compasso beauftragt.

Die branchenspezifischen Massnahmen starten im Mai.
Im Zentrum der Massnahmen steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dabei handelt es sich um ein modulares Online-Instrument, das technologisch überarbeitet und den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Einsatz des REP soll ein schrittweiser Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden.

Das Instrument wird an die spezifischen Anforderungsprofile der Berufe in den beteiligten Branchen angepasst und als Mobile- sowie Webapplikation zur Verfügung gestellt. Dadurch erhalten Mitarbeitende, Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestalten zu können. Ausserdem werden die Eingliederungsleistungen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht. Die Umsetzung der Massnahmen werden durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.

Medienmitteilung des Bundes
Das REP kurz erklärt

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REP
Ein Arbeitsinstrument, dass die schrittweise Zurückführung zur Arbeit und damit den Arbeitsplatzerhalt aktiv unterstützt. Mittels des REP-Formulars wird die Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die gesundheitliche Belastbarkeit, ohne die Genesung zu gefährden, im Austausch zwischen dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und unter einer ärztlichen Beurteilung ermöglicht.